Dieser Staatsanwalt ist ein Verbrecher!

Taunus-Staatsanwaltschaft

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

 

Herrn
Franz Frommheld
Sackgasse 14
Taunus
 

Ihr Sammelstrafantrag gegen Herrn Mark Twain, Herrn Erich Kästner und Frau Astrid Lindgren wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Schriften

Sehr geehrter Herr Frommheld!

Ihre o.g. Strafanzeige weise ich hiermit in aller Entschiedenheit zurück. Die von Ihnen beschuldigten Schriftsteller Mark Twain, Erich Kästner und Astrid Lindgren sind anerkannte Autoren der Weltliteratur, diese Personen der Verbreitung pornografischer Schriften zu bezichtigen ist völlig abwegig.
Abgesehen davon, dass der Versuch einer Strafverfolgung allein daran scheitern würde, dass die Beschuldigten allesamt verstorben sind, ist auch der von Ihnen benannte Straftatbestand („Verbreitung pornografischer Schriften“) im deutschen Strafgesetzbuch nicht existent.
Nach Ihrem eigenen Bekunden haben Sie Werke der genannten Autoren in einem öffentlichen Gewässer „entsorgt“, was allerdings den Straftatbestand der Umweltverschmutzung erfüllt. Ich habe daher ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Nach Prüfung von insgesamt 234 Strafanzeigen, die in den letzten drei Monaten von Ihnen, Herr Frommheld, erstattet wurden, und in denen es zumeist um die Verbreitung pornografischer Schriften und Lichtbilder geht, möchte ich Ihnen nahe legen, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit Ihrer Dienstherrin, der übergeordneten Bibliothekenverwaltung, wurde wegen der genannten Vorgänge höchstvorsorglich ein Schriftwechsel aufgenommen.

Hochachtungsvoll

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

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